FAQ
Bei der Umsetzung der Chancengleichheit in der Bildung ist der Nachteilsausgleich (NTA) ein wichtiges Instrument. Dabei k?nnen Studien- und Pr¨¹fungsbedingungen angepasst werden, ohne dass jedoch die Lern- oder Pr¨¹fungsinhalte ver?ndert werden.
Die folgenden Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zum Thema Nachteilsausgleich geben Ihnen Einsicht in den Prozess und den Umgang mit dem Instrument Nachteilsausgleich an der ETH.
Unter einem Nachteilsausgleich sind spezifische Massnahmen zu verstehen, die zum Ziel haben, bestehende studien- und pr¨¹fungsrelevante Erschwernisse zu kompensieren. Die studiengangsspezifischen Anforderungen an das Studium bzw. an Pr¨¹fungen werden nicht ver?ndert. Die Massnahmen m¨¹ssen verh?ltnism?ssig sein und werden schriftlich festgehalten sowie zeitlich definiert. Nachteilsausgleiche d¨¹rfen zu keiner qualitativen Reduktion der Bildungsziele eines Studiengangs f¨¹hren.
Sie m¨¹ssen unser Antragsformular und ein aktuelles ?rztliches Zeugnis/Gutachten einreichen.
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Merkblatt Antrag Leistungskontrollen
DownloadMerkblatt zum Antrag Anpassung Leistungskontrollenvertical_align_bottom